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Muxel und die Detektive


In österreichischen Ferienorten suchen Gemeinden mit Detektiven nach illegalen Ferienwohnungen. Da Vermietern empfindliche Geldstrafen drohen, sollten alle, die eine Urlaubsimmobilie in Österreich suchen, vor dem Kauf auf jeden Fall den Rat eines Fachmanns einholen.

Dass der Autor vieler kritischer Bestseller und EU-Parlamentarier Hans-Peter Martin („Bittere Pillen“) einmal selbst von Detektiven überwacht wird, hätte vor ein paar Jahren noch niemand für möglich gehalten. Und doch hat die Gemeinde Lech am Arlberg seit 2011 einen Detektiv engagiert, der überprüft, ob eine Wohnung nun als Hauptwohnsitz oder als Zweit- bzw. Ferienwohnung genutzt wird. Auch die des Bestseller-Autors Hans-Peter Martin.


Der Bürgermeister der Gemeinde, Ludwig Muxel, verteidigte dieses Vorgehen unlängst gegenüber der Presse. In der Gemeinde befürchtet man verheerende Auswirkungen der „kalten Betten“ auf das Tourismusgeschäft. „Unsere Stärke ist eine lebendige Hotellandschaft, die auch Ferienwohnungen anbietet“, so Muxel. „Wir wollen keine Zweitwohnsitze.“ Denn diese seien der „Totengräber des Qualitätstourismus“ für den Lech am Arlberg stehe. Die langwierige und aufwendige Arbeit des Detektivs hat sich für Lech schon gelohnt. Allein in dem Jahr 2013 sollen so schon zehn Fälle zur Anzeige gebracht worden sein. Gegen einen deutschen Manager, der seine Wohnung gesetzeswidrig vermietete, wurde eine Strafe von über 20.000 Euro verhängt. Tatsächlich sind in Einzelfällen Strafen von bis zu 30.000 Euro möglich.

Vielen ausländischen Käufern, unter ihnen viele Deutsche, ist die diffizile rechtliche Situation nicht bewusst. Denn der Immobilienverkäufer ist nicht verpflichtet, auf den Status der Immobilie hinzuweisen. Deswegen ist es für Käufer besonders wichtig, einen Fachmann an der Seite zu haben, der sich mit diesen Regelungen besonders gut auskennt, gerade auch was die von ihm angebotenen Ferienimmobilien angeht. Und dem nicht an einer möglichst hohen Provision gelegen ist, sondern an der Zufriedenheit von Käufern und Verkäufern.

Die Gemeinde Lech am Arlberg ist derzeit an einer Vereinfachung der rechtlichen Lage nicht interessiert, zum Beispiel durch die Einführung einer Zweitwohnungssteuer. Denn diese müsste, um nicht gegen EU-Recht zu verstoßen, auch für Österreicher gelten. Das will hier niemand. Insofern ist beim Kauf von Ferienwohnungen weiterhin Vorsicht geboten. Und das Wissen eines Experten vor Ort.

Quellen:
Handelsblatt, 6.12.2013;
Vorarlberger Nachrichten, 25.7.2013;
Salzburger Nachrichten, 25.7. 2013;
Kurier online 20.1.2013;
Vorarlberg Online, 25. 7.2013.

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